Schwere Krankheiten zerstören finanzielle Stabilität
Die Betroffene war lange Zeit eine selbstständige Dienstleisterin für eine große Zeitung und zusätzlich noch Eigentümerin eines Getränkemarktes. Sie und ihr Mann hatten damals bereits ein eigenes Haus. Ein Guter Verdienst war vorhanden. In dieser Ausgangslage entschieden sie sich im Jahre 2003 eine Eigentumswohnung als Abschreibungsobjekt zu kaufen. Diese wurde dann vom Sohn der Frau bezogen. Doch während der Verhandlungen mit der Bank über den Kredit für den Kauf der Wohnung erkrankte der Ehemann. Eine Operation wurde nötig. Trotz der sehr stressigen Situation drängte die Bank zum Abschluss des Kreditvertrags. Und schlimmer noch: Obwohl eigentlich eine 100%-Finanzierung geplant war, war die Belastung auf der Immobilie plötzlich höher als der für den Wohnungskauf aufzubringende Betrag.
Noch im selben Jahr wurde eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt durchgeführt, welche feststellte, dass eine Steuernachzahlung beträchtlicher Höhe fällig wäre. Aufgrund der vorhergehenden Ereignisse, einschließlich der Krankheit des Mannes, war das allerdings finanziell nicht mehr tragbar. Durch finanzielle Hilfe des damaligen Arbeitgebers, gelang es jedoch noch gerade so, die Kosten zu bedienen. Kurz darauf wurde jedoch eine neuerliche Nachprüfung durchgeführt, die allerdings aufgrund noch nicht gebuchter Abrechnungen auf Schätzungen basierte. Die aus dieser Nachprüfung entstehenden weiteren Forderungen waren jedoch nicht mehr tragbar. Ende 2005 musste der Getränkemarkt geschloßen werden, da die Kosten im Begriff waren zu steigen und er sich nicht rentierte. Zu Beginn des Jahres 2006 traten Aneurysmen im Hirn des Mannes auf, was trotz sofortiger Behandlung im März desselben Jahres zu seinem Tod führte. Bei seiner Frau wurde nur wenige Monate nach dem Tod maligner Brustkrebs diagnostiziert. Durch die langwierige und wiederholte Chemotherapie wurde ihre Arbeitsfähigkeit stark eingeschränkt. Dennoch arbeitete sie als selbstständige Dienstleisterin weiter. Da sich mittlerweile ihr Auftraggeber geändert hatte, fiel der Verdienst jedoch geringer aus. Im Jahr 2010 stürzte die Frau unglücklich und brach sich ihr Bein auf solch komplexe Weise, dass es daraufhin für 7 Monate eingegipst werden musste. In dieser Situation waren die Tilgungsraten für die Hausbelastung keinesfalls zu stemmen. Dies führte im Jahr 2011 zur Ankündigung der Zwangsversteigerung. Durch den damit einhergehenden Stress und die Aufregung bekam sie weitere gesundheitliche Probleme. Im Zuge dessen wurde auch neuerlicher Brustkrebs diagnostiziert. Daher wurden im Laufe des Jahres 2012 24 Chemo-Behandlungen an ihr durchgeführt. Zu allem Übel erlitt sie im August 2013 auch noch zwei Schlaganfälle. Zu all den entstandenen Behandlungskosten kamen auch noch hohe Mietausfälle hinzu, da der die Wohnung bewohnender Sohn, seine Miete nur teilweise und unregelmäßig bzw. gar nicht zahlte. Dieser Umstand führte zur Kündigung der Wohnung im Jahr 2014. Nach dem Auszug des Sohnes wurde die Wohnung renoviert und ab September wieder vermietet.