Kaufvertragsbetrug kostet den Familienvater das Eigenheim
Der Familienvater verdient sein Geld mit Immobiliengeschäften. Sein über lange Jahre aufgebautes, privates Vermögen steckt in einem großen Mehrfamilienhaus in Augsburg, welches mit mehr als 50% des Gebäudewertes abbezahlt ist. Dieses Haus verkauft der Familienvater an einen vermögenden Immobilienaufkäufer. Entgegen den ersten Eindrücken, zahlt der neue Besitzer den Preis des Kaufvertrages nicht, zögert aber die Rückabwicklung bis heute hinaus.
Der zu erwartende Verkaufserlös ist aber schon für die Bezahlung zweier anderer Objekte verplant und so hat nun der Familienvater das Problem, Kaufpreise von 2 Objekten zahlen zu müssen, ohne selbst das Geld in der Hand zu halten.
Eine Kreditaufnahme ist dem Familienvater leider nicht möglich, da aus der Geschäftsführertätigkeit seines Immobilienunternehmens eine nicht beglichene Steuerschuld auf der persönlichen Bonität lastet.
Er hat mit seinem Unternehmen eine Gewerbeimmobilie erworben, aber eine mit Absicht falsche Rechnung vom Verkäufer erhalten. Man streitet sich nun mit dem Finanzamt über eine erhaltene Umsatzsteuerrückerstattung in Millionenhöhe, die durch die falsche Rechnung vom Finanzamt zurückgefordert wird.