Wieso darf die Bank einen Dritten beauftragen, auf mein Haus mitzubieten, obwohl er es gar nicht kaufen möchte?
Dies geschieht aus taktischen Gründen. Ihre Bank darf selbst nicht mitbieten, kann aber einen Dritten benennen. Der Grund hierfür ist wiederum im rechtlichen Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens zu finden.
Wenn Ihr erster Zwangsversteigerungstermin ohne rechtskräftige Gebote geblieben ist, wird das Verfahren vom Amtsgericht nach §77 ZVG einstweilen eingestellt.
Wenn nun im zweiten Termin erneut kein rechtskräftiges Gebot abgegeben wird, hebt das Amtsgericht das Verfahren nach §77 Abs. 2 Satz1 auf. Auch das liegt nicht im Interesse Ihrer Bank und so wird sie im zweiten Termin dafür Sorge tragen, dass ein Gebot erfolgt.
Dieses Gebot wird unterhalb der 50%-Grenze ausfallen, sodass das Amtsgericht nach §85a ZVG den Termin einstweilen einstellen muss.
§77 ZVG §85a ZVG Amtsgericht Bank Zwangsversteigerung Zwangsversteigerungstermin