Wieso setzt meine Bank die Zwangsversteigerung fort, obwohl ich mit ihr eine Ratenzahlung vereinbart habe und obendrauf noch eine hohe Einmalzahlung geleistet habe?
Ihre Bank hat nach §30 ZVG das Zwangsversteigerungsverfahren einstweilen einstellen lassen. Nach §32 ZVG ist Ihre Bank dazu verpflichtet (!) innerhalb der nächsten 6 Monaten die Fortsetzung der Zwangsversteigerung zu beantragen. Tut sie dies nicht, wird das Zwangsversteigerungsverfahren nach §31 ZVG aufgehoben. Solange Ihre Bank nicht all das geschuldete Geld von Ihnen erhält, wird sie stets einen sogenannten Fortsetzungsantrag stellen und das Verfahren weiter betreiben.
Nach der erneuten Fortsetzung hat Ihre Bank noch ein weiteres Mal die Möglichkeit Ihren Termin einstellen zu lassen. Ein drittes Mal wird sie es nicht tun, denn nach §30 Abs. 1 Satz 3 ZVG würde das zu einer Aufhebung Ihres Zwangsversteigerungsverfahrens führen.
Zusammengefasst können Sie durch eine Zahlungsvereinbarung mit Ihrer Bank maximal 12 Monate mehr Zeit herausholen.
§30 ZVG §31 ZVG §32 ZVG Zwangsversteigerung Zwangsversteigerungsverfahren