Modernisierung für den gehbehinderten Vater führt in Ruin!
Mein Elternhaus, in dem mein an den Rollstuhl gefesselter Vater und meine Mutter wohnten war nicht behindertengerecht, so dass mein Vater das Haus nicht selbstständig verlassen konnte und auch in der Wohnung kaum beweglich war. Als mein Ehemann und ich das Haus 2007 erworben haben, machten wir es uns deshalb zur Aufgabe das Gebäude behindertengerecht um- und auszubauen, es zu erweitern und auf den neuesten Stand der Technik zu bringen. Hierfür haben wir ein Darlehen bei einer Bank aufgenommen. Im Jahr 2009 hat mein Ehemann den Arbeitsplatz gewechselt, doch da der neue Arbeitgeber kein Gehalt bezahlt hat, kam es zu finanziellen Engpässen. Daraufhin hat mein Mann sich nach reiflicher Überlegung hat mein Mann sich selbstständig gemacht.
Im Jahr 2010 zahlte ein Kunde seine Rechnung nicht. Dadurch gerieten wir in finanzielle Nöte und konnten die Raten für die Finanzierung der Bank nicht ausgleichen. Am 26.11.2010 wurde uns die Geschäftsverbindung wegen Ratenrückständen gekündigt. Zu dieser Zeit befanden wir uns noch immer in einem finanziellen Engpass.Durch unermüdliches Arbeiten konnten wir die Rückstände am 29.11.2010 ausgleichen. Dann wurde eine Ratenvereinbarung über zunächst € 1150 getroffen, mit der mündlichen Aussage, dass bei regelmäßiger Zahlung die Darlehenskündigung zurückgenommen wird. Uns wurde jedoch am 2.3.2011 mitgeteilt, dass dieser Betrag nicht ausreichend sei, sondern € 1600 benötigt würden. Befristet für 6 Monate wurde also eine Ratenzahlung von € 1600 vereinbart, mit der Maßgabe nach Ablauf der Frist eine neue Vereinbarung zu treffen. Die Frist wäre im September 2011 abgelaufen, aber die Bank hält weiter daran fest. Auch zu der versprochenen neuen Vereinbarung kam es nie. Zu den Gründen hüllt man sich in Schweigen. Seit April 2011 wurden von uns die erforderlichen Raten in Höhe von € 1600 immer weiter pünktlich zum Monatsende gezahlt, bis zum heutigen Tag. Dennoch teilte die Bank am 12.09.2012 mit, dass eine weitere Zahlungsvereinbarung nicht möglich sei.
Im Oktober wurde uns dann vom Gericht mitgeteilt, dass eine Zwangsversteigerung meines Elternhauses durchgeführt wird. Aufgrund dieser Nachricht und der damit einhergehenden Belastung erlitt mein Mann einen leichten Herzinfarkt. Arbeiten musste er dennoch weiterhin, um mit den eingehenden Zahlungen die Raten weiterhin bedienen zu können, in der Hoffnung, die Versteigerung abzuwenden.
Wir haben uns an Aktion Neuanfang gewendet, welche uns mit Rat und Tat zur Seite stehen, um eine Zwangsversteigerung zu verhindern und unsere Verhältnisse wieder in geordnete Bahnen zu bringen.
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