Pflegebedürftiges Familienmitglied stirbt bei Bauende – Immobilie nun zu gross und zu teuer
Die betroffene Familie entscheidet sich ein Haus zu bauen. Da ein Elternteil des Ehepaars krankheitsbedingt pflegebedürftig ist, wird ein, in das Haus integriertes Stockwerk eingeplant, in welchem die Mutter gepflegt werden soll. Aufgrund der Pflegebedürftigkeit gibt die Ehefrau ihre Arbeitsstelle auf, um für die Mutter zu sorgen. Der Kredit für den Hausbau wird über den Verdienst des Ehemannes, sowie über die Rente und das Pflegegeld ihrer Mutter finanziert. Doch als das Haus vollendet ist, stirbt die Mutter. Dadurch steht nicht nur ein gesamtes, an die Bedürfnisse einer zu pflegenden Person angepasstes Stockwerk leer, auch ein beträchtlicher Teil des Familieneinkommens fällt weg. Nur über das Einkommen des Ehemannes ist die Tilgung des Kredits nicht mehr zu leisten und die Familie gerät in finanzielle Nöte, die letztlich in der Zwangsversteigerung ihrer Immobilie enden.
Auch für diese Familie hat Aktion Neunanfang eine Lösungsmöglichkeit gefunden, welche große Aussichten auf Erfolg hat.