Ich habe jemanden, der mir Geld leiht bzw. meine Immobilie für mich kauft – wann kann ich dieses Geld wieder zurückzahlen, um mein Haus wiederzubekommen?
Herzlichen Glückwunsch – Sie haben einen Helfer gefunden. Nun gilt es nach einem festen Plan zu handeln, damit es nicht doch noch ein böses Ende nimmt.
Im Regelfall haben Sie im Laufe des Zwangsversteigerungsverfahrens eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben. Dieser Eintrag in Ihrer SCHUFA verhindert, dass Sie ein Darlehen erhalten. Nun gilt es zuerst, den Gläubiger, der Ihre Eidesstattliche Versicherung verlangt hat zu bezahlen. Wenn das geschehen ist und der Gläubiger dies Ihrer Schufa gemeldet hat, wird der Eintrag aus Ihrer SCHUFA gelöscht. Damit ist Ihre SCHUFA aber noch lange nicht wiederhergestellt. Denn das ursprünglich gekündigte Darlehen oder die ursprünglich titulierte Forderung stehen noch in Ihrer Schufa. Diese werden nun mit einem „Erledigt“-Vermerk versehen. Dieser Eintrag verschwindet erst nach 3 Jahren aus Ihrer SCHUFA und erst dann (!) wird sich Ihr SCHIUFA-Score wieder aufbauen.
Realistisch ist ein Zeitraum zwischen 5 und 10 Jahren ehe Sie das geliehene Geld durch einen neuen Kredit zurückzahlen können.
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