Phase 1 – Der erste Schritt

Phase 1 – Der erste Schritt

15. Dezember 2013 Neuanfang Phase 1 0

Nachdem Sie den ersten Schritt zur Rettung ihrer Immobilie gemacht und Kontakt zu uns aufgenommen haben, schildern Sie uns in einem Telefonat ihre aktuelle Situation.

Nach einer Prüfung wichtiger Eckdaten laden wir Sie zu einem persönlichen Gespräch in unserem Büro ein, um unsere künftige Zusammenarbeit zu besprechen. Letztendlich ersetzt schließlich nichts den persönlichen Kontakt vor Ort.

Zu unserem ersten persönlichen Gespräch nehmen Sie alle Dokumente, die Ihre Immobilie, Ihre Finanzen und das Zwangsversteigerungsverfahren betreffen mit und besuchen uns in unseren Büroräumen. Für all diejenigen, die nur wenige Tage vor dem Zwangsversteigerungstermin stehen, besteht auch die Möglichkeit uns die erforderlichen Unterlagen per E-mail oder Kurier zukommen zu lassen.

Bei einer Tasse Kaffee oder Tee machen wir uns zusammen ein umfangreiches Bild von Ihrer Situation. Die Lösung Ihres Problems wird von Ihren individuellen Umständen abhängen. Wenn die Möglichkeit auf die Rettung Ihrer Immobilie besteht, werden wir diese Möglichkeit auch finden und die Rettung für sie angehen. Doch auch wenn es nicht möglich ist Ihre Immobilie vor der Zwangsversteigerung zu bewahren, werden wir gemeinsam mit Ihnen die für Sie bestmögliche Alternative finden.

Durch unsere Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten, dem Verbraucherdienst, Steuerberatern, Ärzten und Unternehmensberatern sind wir in der Lage Sie in ihrer speziellen Situation vollständig zu betreuen. Diese Bündelung der Spezialisten ist in Deutschland einzigartig.

Wenn wir eine Einigung zu den Angelegenheiten Ihres Falls gefunden haben, bieten wir Ihnen einen Vertrag an. Sie bestimmen darin, wie weit wir für Sie gehen sollen.

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Anschließend beginnen wir gemeinsam mit der Rettung Ihrer Immobilie. Der Übergang in Phase 2 erfolgt.