Trennung und Forderungsausfälle zwingen Vater in die Insolvenz
Das Einfamilienhaus mit Grundstück wurde im Mai 1997 gekauft. Davon wurde ein Teil in bar bezahlt, der Rest finanziert über eine Bank finanziert. Nach umfangreichen Renovierungsarbeiten zog die Familie dort im Oktober 1998 ein. Der Familienvater war zu diesem Zeitpunkt schon selbstständig und hatte einen Kontokorrentkredit, welcher des Öfteren in Anspruch genommen werden musste. Die Bitte, diesen Kontokorrent in ein normales Darlehen umzuwandeln wurde abgelehnt, ohne Begründung. Es hat zu keinem Zeitpunkt Zahlungsschwierigkeiten gegeben. Daher wurde die Bank gewechselt und alle bestehenden Verbindungen zur vorherigen Bank beendet. Das Darlehen wurde mit der neuen Bank erneuert.
Der Unternehmer war beim Kauf des Hauses allein im Grundbuch eingetragen, seine Lebensgefährtin wurde auf Drängen ihres Vaters später auch eintragen, sodass zum 2. Mal die Grunderwerbssteuer gezahlt wurde. Ein Jahr später trennten sie sich und die ehemalige Lebensgefährtin wollte aus dem Grundbuch ausgetragen werden und dafür eine Abfindung erhalten. Zu diesem Zeitpunkt war die Liquidität des Mannes schon eingeschränkt durch Forderungsausfälle in seinem Einzelunternehmen und er war nicht in der Lage, diese Forderung aus eigenen Mitteln zu begleichen.
Der geforderte Betrag wurde über das Darlehen finanziert. Daraufhin wurde die Grundwerwerbssteuer ein 3. Mal bezahlt.
Aufgrund ausbleibender Zahlungen eines der Auftraggeber musste der Unternehmer 2010 einen Insolvenzantrag stellen. In dieser Situation war es unmöglich die Raten für den Kredit zu bezahlen und die Bank begann die Zwangsversteigerung zu betreiben.